Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kurse zur Fischerprüfung

1. Vor jeglicher Teilnahme an den vorgeschriebenen Kursen zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern (online-Fischerprüfung) hat der Kursteilnehmer ein Anmeldeformular auszufüllen. Dieses ist in gut lesbaren Druckbuchstaben auszufüllen. Bei unleserlicher Schreibweise und dadurch verursachte eventuell fehlerhafte Anmeldung übernimmt der Kursveranstalter keinerlei Haftung. Das Anmeldeformblatt ist eigenhändig zu unterzeichnen.
Bei Minderjährigen hat ein Erziehungsberechtigter die Unterschrift zu leisten.

2.Die Übernahme der Modalitäten zur Anmeldung und Einbezahlung der Gebühr zur Prüfung kann vom Veranstalter nicht geleistet werden. Jeder Kursteilnehmer hat sich zudem selbstständig bei der Prüfungsbehörde zu registrieren (fischerpruefung-online.bayern.de, Neu registrieren) und die erhaltene Teilnehmernummer spätestens eine Woche vor Kursbeginn dem Kursleiter mitzuteilen.

3.Der Kursveranstalter verpflichtet sich einen für die Erfordernisse der Fischerprüfung ausreichend konzipierten Vorbereitungskurs entsprechend der Vorgaben des Art. 59 Satz 1 Bay FiG anzubieten und durchzuführen. Die Mindeststundenanzahl beträgt dabei 30 Stunden (26 Stunden Theorie und 4 Stunden Praktische Ausbildung).

4.Der Kursleiter erstellt vor dem Kursbeginn einen Ablaufplan für den Kurs. Es ist jedoch jederzeit möglich, dass es zu notwendigen Veränderungen im geplanten Ablauf kommt. Ebenso kann es in sehr seltenen Fällen zu Terminänderungen kommen. Der Kursteilnehmer erhält keine Garantie auf die Endgültigkeit des Kursplanes.

5.Der Kursleiter führt den Vorbereitungskurs entsprechend der Leistungsfähigkeit des Kurses durch. Der Kurs beinhaltet jedoch immer die vorgeschriebenen Themenbereiche entsprechend des Ausbildungsplanes zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern.

6.Jeder Kursteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er bei den jeweiligen Unterrichten die geforderte Anzahl an Stunden, sowie die zur Anmeldung zur Prüfung notwendige Mindeststundenanzahl erreicht.

7.Die Anmeldung zum Vorbereitungskurs ist bis zum Beginn des ersten Unterrichtstages möglich, jedoch ist jeder Teilnehmer, der sich nicht bis zu einen Zeitpunkt von 14 Tagen vor Kursbeginn angemeldet hat, selbst für die Beschaffung von Ausbildungsmaterial verantwortlich.

8.Mit der Unterschrift des Kursteilnehmers (auch in Kopie) auf dem Anmeldeformular zum Vorbereitungskurs gehen beide Parteien einen verbindlichen Ausbildungsvertrag ein.

9.Die Kursgebühr sowie die Gebühren für die Ausbildungsunterlagen sind entsprechend der Terminsetzung auf der Rechnung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Kursbeginn. Bei Anmeldung ist in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 50 ? innerhalb von 8 Tagen zur Zahlung fällig.
Eine Kündigung des Vertrages von Seiten des Kursteilnehmers ist schadlos nur bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei verspäteter Kündigung ist eine Erstattung der Kursgebühren ausgeschlossen. Die Zahlungsverpflichtung des Kursteilnehmers bleibt bestehen. Bei selbstverschuldetem Fernbleiben vom Vorbereitungskurs ist eine Kostenrückerstattung bzw. eine Anrechnung auf einen späteren Kurs ausgeschlossen.
Als Kursbeginn zählt die Info-Veranstaltung bzw. der erste Unterrichtstag bei Kursen ohne Info-Veranstaltung.
Die Kündigung des Ausbildungsvertrages bedarf immer der Schriftform. Bei fristgerechter Kündigung des Ausbildungsvertrages wird eine Stornogebühr erhoben, welche bei bereits bezahlter Kursanmeldung direkt von der zu erstattenden Teilnahmegebühr abgezogen wird.
Die Stornogebühr beträgt 25 ? bei Kündigung bis zu 30 Tagen vor Kursbeginn. Bei Kündigung bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn 50 ?.

10.Eventuell bereits erbrachte Leistungen (Beschaffung von Lehrgangsunterlagen usw.) können nicht erstattet werden und sind vom Kursteilnehmer in voller Höhe zu tragen. Die bereits beschafften Ausbildungsunterlagen können bei Kündigung des Kurses direkt beim Kursveranstalter empfangen werden oder gegen Kostenerstattung auf dem Postweg zugesandt werden.
Ist die Durchführung eines geplanten Kurses aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat nicht möglich, oder muss ein Kurs aus solchen bzw. aus Krankheitsgründen des Ausbildungspersonals verschoben werden, ist eine Erstattung der Kursgebühr ausgeschlossen. Der ausgefallene Vorbereitungskurs wird zum nächst möglichem Termin nachgeholt.
Eine Umbuchung auf einen der nächsten Kurse mit freien Kapazitäten ist auch möglich (hierbei entstehen für den Kursteilnehmer keine weiteren Kosten).

11.Die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs beträgt 10 Teilnehmer. Werden diese Zahlen unterschritten, kann der Veranstalter ohne Ersatzleistung den Kurs absagen. Bereits bezahlte Kursgebühren werden erstattet (Ausnahme Gebühren für Unterlagen).

12.Bei dauerhafter oder nachhaltiger Störung oder Behinderung des Unterrichts kann der Kursteilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr vom Lehrgang ausgeschlossen werden.
Die elterliche Aufsichtspflicht bleibt während der Kurszeiten unberührt.
Bei durch das Ausbildungspersonal unverschuldete Unfällen oder Verletzungen im Rahmen der einzelnen Kursabschnitte (z.B. Fischverwertung) übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

13.Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Ausbildungsvertrag wird das Amtsgericht Aichach als Gerichtsstand festgelegt.

14.14. Salvatorische Klausel
(1) Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Ausbildungsvertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so zu umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die Vertragsschließenden verpflichtet eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Ausbildungsvertrages bedürfen der Schriftform. Auf diese Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung beider Vertragsteile verzichtet werden.

Aktuelles

Maßgeschneiderte Kurse für Einzelpersonen und kleine Gruppen auf Anfrage!

Kurs 6211 im Vereinsheim des Fischereiverein Augsburg
16.09.2023 – 24.09.2023

Kurs 6710 im Vereinsheim des Fischereiverein Augsburg
06.01.2024 – 20.01.2024

Kurs 6712 im Vereinsheim des Fischereiverein Augsburg
14.09.2024 – 22.09.2024

Kurs 6212 im DAV-Heim Kaufbeuren-Gablonz
14.10.2023 - 22.10.2023

Kurs 6711 im DAV-Heim Kaufbeuren-Gablonz
02.03.2024 - 10.03.2024

Kurs 6713 im DAV-Heim Kaufbeuren-Gablonz
12.10.2024 - 20.10.2024